Was tun, wenn die den Haushalt führende Person plötzlich ausfällt?
In eine solche Krisensituation kann jede Familie geraten – durch extreme Belastungen oder Schicksalsschläge. Der Ersatz der Mutter oder des Vaters ist nicht einfach; das wissen Mütter, Väter, Omas und Opas und alle, die das schon einmal versucht haben. Um den anderen Elternteil zu entlasten, gibt es daher professionelle Unterstützung: In Kooperation halten AWO und Diakonie das Angebot der Familienpflege bereit. Die Kosten dafür werden von verschiedenen Stellen übernommen, für betroffene Familien fällt nur ein geringer Anteil an. Es gibt einige Voraussetzungen und Formalitäten für den Einsatz einer Familienpflegerin. Bitte wenden Sie sich an uns, wir beraten Sie gerne.
- Die Familienpflegerin kommt ...
zu Familien mit einem oder mehreren Kindern unter 12 Jahren, in denen vorübergehende Hilfe notwendig wird, z. B. bei:
- Krankenhaus- oder Kuraufenthalt der Mutter / des Vaters
- Risikoschwangerschaft
- Geburt
- akuter Erkrankung
- langwieriger Erkrankung der Mutter (z. B. Krebs)
- ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen
- Erschöpfungszustand oder psychischer Erkrankung
- Überlastung der Eltern bei schwerkranken oder behinderten Kindern
- Die Familienpflegerin übernimmt ...
- den Haushalt nach vorheriger Absprache und vertritt die Haushalt führende Person mit allen dazu gehörenden Aufgaben
- Betreuung der Kinder
- Unterstützung bei den Hausaufgaben
- Gestaltung der Freizeit
- die Säuglingspflege
- Die Familienpflegerin ist ...
eine speziell ausgebildete Fachkraft mit einer staatlich anerkannten 2-jährigen Ausbildung. Regelmäßige Fortbildung und fachliche Begleitung unterstützen sie bei ihrer Aufgabenbewältigung.
- Die Kosten für die Familienpflege übernimmt ...
- die Krankenkasse
- die Rentenversicherung
- die Beihilfestelle
- das Jugendamt
- zum Teil die Familie selbst
Die Kosten werden übernommen, wenn die ausreichende Betreuung und Versorgung von Kindern nicht immer gesichert oder nur sehr eingeschränkt möglich ist. Das ist z. B. der Fall, wenn …
- der zweite Elternteil wegen berufsbedingter Abwesenheit nicht in der Lage ist, die Aufgabe wahrzunehmen,
- die Hilfe erforderlich ist, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten,
- die Betreuungszeit des Kindes in Kindertagesstätten oder in der Tagespflege nicht ausreicht.
Kontakt
AWO Familienpflege
Haydnstraße 11
91126 Schwabach
Telefon: 09122 9341-910
Fax: 09122 9341-990
E-Mail: e.klein@awo-mfrs.de
Einrichtungsleitung: Elfriede Klein
Spenden
Oftmals haben wir mit der fehlenden Refinanzierbarkeit unseres Angebots der Familienpflege zu kämpfen. Daher sind wir auf Unterstützung in Form von Spenden angewiesen. Ihre Zuwendung hilft uns bei der Aufrechterhaltung dieses Angebots und kommt damit den unterstützungsbedürftigen Familien an. Jeder noch so kleine Betrag ist eine Unterstützung. Ab einer Zuwendung in Höhe von 20 Euro lassen wir Ihnen gerne eine Spendenquittung zukommen.
Sparkasse Mittelfranken-Süd
IBAN: DE23 7645 0000 0000 0790 79
BIC: BYLADEM1SRS
Schnell und unkompliziert spenden können Sie über unser Spenden Tool der Bank für Sozialwirtschaft. Geben Sie als Verwendungszweck einfach "Familienpflege" ein.
Herzlichen Dank!